Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. wurde im Dezember 1919 gegründet. Er sah seine Aufgabe darin, dem deutschen Staat bei der Sorge um die deutschen Kriegsgräber des 1. Weltkrieges zu helfen. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach Ende des 2. Weltkrieges beauftragte die Bundesregierung den Volksbund, für die deutschen Kriegsgräber in aller Welt zu sorgen. In den mit anderen Staaten geschlossenen Kriegsgräberabkommen wird der Volksbund als zuständiger Partner genannt, der die Kriegsgräberstätten in dem betreffenden Land anlegt und auf Dauer pflegt. Deutsche Kriegsgräber befinden sich in mehr als 100 Ländern der Erde. Der Volksbund pflegt etwa 2 Millionen Kriegsgräber auf 827 Friedhöfen in Europa und Nordafrika. Die Satzung ist die Grundlage der Arbeit des Volksbundes, in der die folgenden Aufgaben enthalten sind:
In der ehemaligen DDR war die Tätigkeit des Volksbundes offiziell nicht erwünscht. Einzig unter dem Dach der evangelischen Kirche war es gelungen, Grundlagen für eine angemessene Kriegsgräberfürsorge zu schaffen. Erst mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde es dem Volksbund möglich, im Osten Deutschlands seine Aktivitäten voll zu entfalten. Der Landesverband des Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. wurde am 02. September 1991 gegründet. Sein Vorsitzender
war seitdem
der damalige Landtagspräsident Dr. Herbert Knoblich. Sein Nachfolger wurde der
Brandenburger Landtagspräsident Gunter Fritsch, er übernahm im April 2007
den Vorsitz des Landesverbandes. |